Aufgabenbereitstellung in der Zeit der Schulschließung
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,
am 16.03.2020 gab es eine Reihe von Anfragen zur Aufgabenbereitstellung, denn entsprechend des Maßnahmeplanes des Bildungsministeriums sind die Schulen aufgefordert "...Lerninhalte für Schülerinnen und Schüler in häuslicher Betreuung bereitzustellen."
Die Information zu der Schulschließung erfolgte erst am Sonnabend, dem 14.03.2020. Die Schule arbeitet mit "Hochdruck" an der Herausforderung, die Aufgaben möglichst schnell den Schüler*innen digital zur Verfügung zu stellen.
Folgendes Verfahren soll umgehend umgesetzt werden, sodass spätestens am Mittwoch, dem 18.03.2020, Aufgaben für alle Klassen in der 1. Woche der Schulschließung zur Verfügung stehen.
Klassen 7 - 12 des Gymnasiums/ Klasse 10 Regionale Schule
Alle Schüler*innen sind im Besitz des Zuganges zur "schul.cloud". Die Fachlehrer*innen erstellen einen "Channel" mit der Fachbezeichnung, der Klasse und dem Schuljahr, z.B. DeuG7a19-20, und laden die Schüler*innen ein.
Über diesen Channel werden die Aufgaben durch die Fachlehrkraft bereitgestellt und gegebenenfalls die Ausarbeitungen durch die Schüler*innen zur Kontrolle zurückgesandt. Bewertungen können vorgenommen werden.
Klassen 5 und 6 der Orientierungsstufe und Klassen 7 - 9 der Regionalen Schule
Nachdem die zu bearbeitenden Aufgaben von den jeweiligen Fachlehrer*innen zusammengestellt wurden (in der Regel für eine Woche), erfolgt die Veröffentlichung auf dem DSB (digitales schwarzes Brett), auf der Plattform, wo auch der Vertretungsplan digital "ausgehängt" wird. Die Kennung und das Passwort zur IHK-App sind im Besitz der Eltern. Zusätzlich erfolgt die Publikation der Aufgaben auf folgender Seite: https://www.dropbox.com/sh/5nbzwdaqbdjca2e/AAB_8TPf6DZFL0S-ABxaE_q2a?dl=0 .
Trotzdem werde ich diese nochmals am rückwärtigen Eingang der Schule/ Haus 1 veröffentlichen.
Eine Rückkopplung mit den Fachlehrer*innen ist über diesen Weg nicht möglich. Die Fachlehrer*innen entscheiden, wie mit den Ausarbeitungen zu verfahren ist (z.B. Sammlung im Heft/ Hefter, Zusendung per Mail...). Gleiches gilt für die Benotung. Diese können vorgenommen werden.
Das Schulgesetz gilt vollumfänglich. Alle Schüler*innen sind zur Aufgabenerfüllung verpflichtet. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder in dieser besonderen Situation der Schulorganisation. Vielen Dank!
Die oben beschriebenen Verfahren gelten dann auch für die Wochen 2 und 3 der Schulschließung.
Mit freundlichen Grüßen!
Lutz Trautmann