Reduzierung der Maskenpflicht
Liebe Schüler*inne, sehr geehrte Eltern, liebe Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen,
heute gab es erneute Abstimmungen zu Öffnungs-Regelungen in Bezug auf die Covid-19-Pandemie. Aufgrund der sehr positiven Entwicklung der Inzidenzwerte (sie liegen mehrere Tage unter 10) hat sich die Landesregierung entschlossen, weite Teile der Gesellschaft zu öffnen. Dazu gehören auch die Schulen unseres Landes. Besonders betroffen davon ist zunächst die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Hier gilt Folgendes: Bereits ab Mittwoch, dem 09. Juni 2021, wird die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht für alle am Unterricht Beteiligten (Schüler*innen und Lehrer*innen) und auf den Schulhöfen aufgehoben. Dies gilt bei einem Inzidenzwert unter 50 im Landkreis (haben wir). Die Befreiung gilt nicht in den Lehrerzimmern und auf den Fluren in den Schulgebäuden. Hier ist weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle verpflichtend. Festgelegt ist außerdem, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien (02.08.2021 bis 13.08.2021) zeitlich begrenzt die Maskenpflicht für alle an Schule Beteiligten auch bei niedriger Inzidenz nochmals eingeführt wird, um Risiken weitestgehend zu vermeiden. Die Testpflicht bleibt bestehen. Morgen erfolgt die nächste Testung! Es gibt außerdem veränderte Regelungen zu den Zeugnisausgaben und zu schulischen Veranstaltungen. Dazu dann aber morgen über diesen Chanel mehr von mir. Ich möchte euch und Sie zeitnah über die wichtigsten Veränderungen, die Morgen schon greifen, informieren. Deshalb dieses Schreiben!
Beste Grüße und einen schönen Abend!